Hinweis

 

Eine Bearbeitung eines Schadens kann nur erfolgen, wenn:

  • das polizeiliche Aktenzeichen vorliegt
  • das Schadensformular komplett ausgefüllt ist (Vorder- und Rückseite)
  • die Unterschrift der/des Vereinsvorstandes enthalten ist
  • bei Sturmschäden Fotos beiliegen
  • das Schadensformular direkt zum Landesbund gesendet wird