Hinweis
Eine Bearbeitung eines Schadens kann nur erfolgen, wenn:
- das polizeiliche Aktenzeichen vorliegt
- das Schadensformular komplett ausgefüllt ist (Vorder- und Rückseite)
- die Unterschrift der/des Vereinsvorstandes enthalten ist
- bei Sturmschäden Fotos beiliegen
- das Schadensformular direkt zum Landesbund gesendet wird